• 16. - 19. Januar 2025
  • Messe Wien

Lockdown und Reisen: Was ist erlaubt?

Schon gewusst? Wer dem vierten Lockdown in Österreich entfliehen möchte, kann das Stand heute auch gerne tun. 

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Urlaub trotz Lockdown: Auslandsreisen sind weiterhin möglich

Um den hohen Zahlen wieder einmal den Kampf anzusagen, hat die Bundesregierung sich darauf geeinigt einen Lockdown für Österreich zu verhängen. Dieser gilt nun seit gestern für das gesamte Land. Doch was ist eigentlich in Sachen Reisen erlaubt? Öamtc-Juristin Verena Pronebner weiß Bescheid.

Erlaubt ist:

  • Der Aufenthalt am Zweitwohnsitz ist erlaubt. Wochenendhäuser können also auch im Lockdown besucht werden. 
  • Auch Auslandsreisen sind aus jetziger Sicht nicht verboten. Laut Ministerium wird die Reisefreiheit mit der 5. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung nicht beschränkt. Daher bleibt auch die Fahrt zum Flughafen erlaubt. Zu beachten sind natürlich die Einreisebestimmungen des Reiselandes - und die Bestimmungen für die Rückkehr nach Österreich.

Nicht erlaubt:

Urlaube im Hotel oder Appartement in Österreich sind nicht erlaubt. Es gilt ein Betretungsverbot für Beherbergungsbetriebe (darunter auch Campingplätze), von dem aber z. B. Kurgäste oder Dienstreisende ausgenommen sind.

Was also tun, wenn eine Reise bereits gebucht ist?

Eine Stornierung bereits gebuchter Reisen hängt vom Einzelfall ab. Zunächst kommt es auf den Beginn der Reise an – ist dieser erst im Dezember, ist derzeit noch nicht klar, ob ein kostenloses Storno aufgrund des Pauschalreisegesetzes möglich ist. Oft hilft aber ein Blick in die Geschäftsbedingungen, denn viele Reiseveranstalter bieten kulante Stornomöglichkeiten bis knapp vor Reisebeginn an. Viele Reisende haben auch eine entsprechende Versicherung abgeschlossen. Steht die Reise bereits unmittelbar bevor, ist für eine mögliche Stornierung von der Situation vor Ort abhängig: Unterscheidet sich diese nicht wesentlich vom Zeitpunkt der Buchung, wird eine kostenlose Stornierung nicht möglich sein – anders sieht es aus, wenn das betreffende Land die Einreise verbietet. Man sollte jedenfalls unbedingt mit dem Reiseveranstalter bzw. dem Reisebüro Kontakt aufnehmen.

Alle aktuellen Regelungen bezüglich Ein- und Ausreiseregelungen findet man im Urlaubsservice des Mobilitätsclubs unter: www.oeamtc.at/urlaubsservice

Quelle: Presseaussendung Öamtc