• 16. - 19. Januar 2025
  • Messe Wien

Durchblick im Dschungel der Corona-Reisebestimmungen

Urlaub? Ja bitte! Dabei zählt eine gute Vorbereitung mehr denn je, gilt es doch angesichts von unterschiedlichen Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen den Überblick zu behalten.

Ein Text von Ursula Rischanek

Der traditionelle Skiurlaub zu Weihnachten, ein Bummel durch eine internationale Metropole, eine Wüstensafari oder der erfrischende Sprung etwa in die Karibik oder den Pazifik – die Sehnsucht nach einem Tapetenwechsel ist bei vielen Menschen mittlerweile ausgeprägter denn je. Doch ganz so einfach kann man diesen Sehnsüchten derzeit nicht nachgeben: So sind Beherbergungsbetriebe in Österreich bis zumindest 7. Jänner geschlossen. 

Australien und Neuseeland fallen als Reiseziel aus

Reisen ins Ausland werden vielfach durch Einschränkungen im Flug- und Reiseverkehr, im öffentlichen Leben vor Ort und durch Quarantänemaßnahmen deutlich erschwert. Besonders streng sind dabei Australien und Neuseeland, - dort sind die Grenzen für Touristen nach wie vor dicht. Anders sieht es auf den Malediven aus: Bei der Einreise muss ein negativer Coronatest vorgelegt werden, für Touristen entfällt nach Angaben des Österreichischen Außenministeriums allerdings die zweiwöchige Quarantäne (Stand: 7.12. 2020). Allerdings unterliegt der Boots- und Schiffsverkehr Restriktionen, auch die Hauptstadt Malé ist für Touristen nicht zugänglich. Einen negativen PCR-Test, der ab dem Datum des Tests 96 Stunden lang gültig ist, benötigen österreichische Touristen auch bei der Einreise nach Dubai beziehungsweise in die Vereinigten Arabischen Emirate. 

In vielen Ländern wird bei der Einreise ein negativer PCR-Test verlangt.

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Rückkehr nach Österreich - Vorgaben ändern sich täglich

Einen negativen Coronatest, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, müssen die Urlaubsrückkehrer auch bei der Einreise nach Österreich vorlegen – denn sowohl für die Malediven als auch für Dubai und aktuell 34 andere Länder (Stand: 7.12.2020) gilt eine Reisewarnung. Dazu kommen partielle Reisewarnungen für verschiedene Länder wie beispielsweise Bulgarien, Kroatien, Belgien oder Frankreich. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, müssen sich die Urlauber unverzüglich in Quarantäne begeben und innerhalb von 48 Stunden einen Test veranlassen. Fällt das Ergebnis negativ aus, darf die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Als herausfordernd für die Urlaubsplanung erweist sich überdies die Tatsache, dass sich diese Vorgaben binnen kürzester Zeit ändern können. So wurde beispielsweise Anfang Dezember eine Verschärfung der Einreisebestimmungen für Österreich beschlossen: Einreisende, die zwischen dem 19. Dezember und dem 10. Jänner aus Staaten mit einer 14-Tages-Inzidenz von mehr als 100 pro 100.000 Einwohner nach Österreich kommen, müssen zehn Tage in Quarantäne und können sich erst nach fünf Tagen freitesten.  

Planung ist jetzt wichtiger denn je.

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Reisebüros behalten den Überblick

Gute Vorbereitung und ausreichend Informationen über die Einreisebedingungen und Regeln vor Ort, aber auch für die Rückkehr, sind daher wesentliche Voraussetzungen, um trotz dieser Rahmenbedingungen den wohlverdienten Urlaub genießen zu können. Das Bundesministerium stellt auf deren Website eine Übersicht der Reisewarnungen zur Verfügung. Als Ansprechpartner bieten sich aber auch die heimischen Reisebüros an, die nicht nur darüber, sondern auch über die an die Situation angepassten Storno- oder Umbuchungsmöglichkeiten der Reiseveranstalter beraten. Letztere wiederum stehen den Reisenden am Urlaubsort mit Rat und Tat zur Seite, beispielsweise dann, wenn es darum geht, einen Coronatest für die Heimreise zu organisieren. Schließlich soll die Erholung nicht gleich wieder flöten gehen.

Wenn man ein Reise-Ressort bei einer großen Tageszeitung leitet, bekam man 2020 am häufigsten diese Frage gestellt: „Und, wann können wir wieder verreisen?“ Und darauf gibt es mehrere Antworten. Lesen Sie hier einen Kommentar von Axel N. Halbhuber, Leiter Kurier-Ressort Reise.